Persönliche Eindrücke und Ausblick:
Das Symposium der Deutschen Bundesbank 2023 war eine sehr gelungene Veranstaltung mit Tiefgang. Herzlichen Dank an alle Referenten und Mitwirkenden. Begeleitet wurde das Symposium durch die professionellen Moderatoren Corinna Egerer und Philipp Otto, die mit viel Souveränität und Professionalität durch das Symposium geführt haben.
Ebenfalls herzlichen Dank an Hr. Dr. Joachim Nagel, Präsident der Deutschen Bundesbank, und Frau Prof. Dr. Claudia Buch, Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank, die infolge eines kollidierenden Termins bei der Bundesregierung an ihrer persönlichen Präsens verhindert waren; gleichviel haben sie es ermöglicht, das Symposium, sei es durch im Vorfeld aufgezeichneter Videoaufnahme, sei es durch eine Zuschaltung über Videokonferenz, zu begleiten. Die Beiträge waren sehr wertvoll. Wir im Auditorium wären natürlich für eine persönliche Präsens sehr dankbar gewesen.
Nachfolgend ein persönlicher Eindruck, der lediglich über einen kleinen Ausschnitt des Symposiums berichtet und dabei auf die zu erwartende aufsichtliche Praxis aus Sicht eines Kreditinstituts eingeht. Die sehr wertvollen weiteren Beiträge, die hier nicht genannt sind, sollen dabei nicht in den Hintergrund gedrängt werden.
Im Ergebnis ist eins klar: EZB, Bundesbank und BaFin werden durch die Energiewende, die Zinswende und die bevorstehende Transition gefordert. Besondere Herausforderungen mit verschiedenen Ungewissheiten werden durch die Transition der Energiewende begründet. Diese Anforderungen verlangen solide Staatsfinanzen und robuste Finanzinstitute. Hierzu bedarf es einer zuverlässigen Datenlage; die bestehende Datenlage reicht in Teilen hierzu nicht aus.
Die Sichtweise der Kreditinstitute wurde u.a. im Rahmen einer Podiumsdiskussion sehr praxisnah von Frau Ines Dietze, Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Göttingen und von Frau Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BvR), dargestellt, die u.a. auf die bereits bestehenden hohen regulatorischen Anforderungen verwiesen.
Die Bafin hat für im kommenden Jahr Strukturänderungen mit bevorstehender Einführung des „Risikotoleranz-Rahmenwerk“ (auch „Risk tolerance framwork, (RiToF)“) angekündigt, die eine „risikoorientierte Aufsicht über die Kreditinstitute“ fördern sollen. Hiernach sollen die Kreditinstitute in vier Kategorien abhängig von Bedeutung und Risiko eingeteilt werden. Kategorie vier werden Kreditinstitute mit geringer Risikotoleranz und demzufolge hoher Aufsichtsintensität zugeordnet. Die Anzahl der Institute, die den Kategorien eins und zwei zuzuordnen sind, soll erhöht werden, verbunden mit einer Reduktion der Aufsichtstätigkeit der Institute in diesen Kategorien. Im Ergebnis beabsichtigt die BaFin weniger Ressourcen für Institute der Kategorie eins und zwei zu verwenden und mehr Ressourcen für Institute der Kategorien drei und vier. Zur Meidung eines Vorfalls vergleichbar der Insolvenz der Silicon Valley Bank wird die BaFin von ihren Informationsrechten und ihrem aufsichtlichen Instrumentarium im Bedarfsfall Gebrauch machen und hierbei einzelfallabhängig „keine falsche Nachsicht walten“ lassen. Dabei ist davon auszugehen, dass bereits 2023 eine stärkere risikoorientierte Planung aufsichtlicher Aktivitäten als in den Vorjahren erfolgt. Ab 2024 wird es zu einer deutlichen Verstärkung aufsichtlicher Aktivitäten kommen. Die BaFin hat darauf hingewiesen, dass Risikomanagement und -Governance „prioritäre Aufgaben“ für Bankmanagement und Aufsicht sind; hierbei handele es sich keineswegs um eine Aufgabe aus dem Bereich Compliance.
Ausblick:
Bereits im gegenwärtigen Jahr 2023 und vermehrt in den Folgejahren ist von weiter steigenden Anforderungen an das Risikomanagement eines Kreditinstituts, insbesondere an Reportingpflichten auszugehen. Hier wird es u.a. um die Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts gehen, aber weitreichender auch um die Frage, ob das Institut den Mindestanforderungen an das Risikomanagement genügt. Bereits gegenwärtig sind die Anforderungen, die Kreditinstitute an ihre Dienstleister im Rahmen einer Auslagerung stellen müssen, hoch und von vielen Dienstleistern nicht zu erfüllen. Es wird zukünftig noch mehr auf eine Einzelfallbewertung bei Auslagerungssachverhalten ankommen. Ein Best-Practice-Ansatz bleibt abzuwarten. Mehr denn je wird Gewicht die Fähigkeit der Geschäftspartner erlangen, sich intensiv auszutauschen, um einvernehmlich geeignete Regelungen zu finden, die bestimmen, was aufsichtlich geleistet werden muss. Wir gehen davon aus, dass die Anforderungen an Auslagerungsverträge nochmals deutlich steigen werden.
München, den 06.07.2023
RA Jens Christoph Hammersen
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.